HRB 40120: MB-PORTATEC GmbH, Neukirch, Wiesenweg 11, 01936 Neukirch OT Schmorkau. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Spensberger, Andreas, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 40120: MB-PORTATEC GmbH, Neukirch, Wiesenweg 11, 01936 Neukirch OT Schmorkau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2020. Geschäftsanschrift: Wiesenweg 11, 01936 Neukirch OT Schmorkau. Gegenstand des Unternehmens: Produktion, Handel von Werkzeugmaschinen und Verwaltungstätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fröb, Heike, Kamenz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Metzner, Dietmar, Neukirch OT Schmorkau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Ganzes (Teilbetrieb "Maschinenbau") der Metzner Vermögensverwaltung GmbH (ehemals MB-PORTATEC GmbH), mit dem Sitz in Neukirch (Amtsgericht Dresden, HRB 21901) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 29.05.2020 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.