HRB 98385: MBF Filmtechnik Hamburg GmbH, Hamburg, Winsbergring 34, 22525 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MBF Filmtechnik GmbH am 27.08.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 98385: MBF Filmtechnik Hamburg GmbH, Hamburg, Winsbergring 34, 22525 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MBF Filmtechnik GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 36342) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98385: MBF Filmtechnik Hamburg GmbH, Hamburg, Kedenburgstraße 44, 22041 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Winsbergring 34, 22525 Hamburg. Ergänzt (Personendaten) Geschäftsführer: Bentlage, Martin Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 98385: MBF Filmtechnik Hamburg GmbH, Hamburg, Kedenburgstraße 44, 22041 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Laucher, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Bentlage, Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Matthäi, Peter, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MBF Filmtechnik Hamburg GmbH, Hamburg (Kedenburgstraße 44, 22041 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2006. Gegenstand: der An- und Verkauf, der Verleih, Vertrieb und Herstellung von Video- und Filmgeräten sowie Beleuchtungstechnik aller Art. Die Bedienung von Gerätschaften bei Film- und Videoaufnahmen und Veranstaltungen sowie Planung und Ausführung von Beleuchtungskonzepten im Allgemein - und Studiobereich. Die Übernahme aller mit der Video- und Filmwirtschaft zusammenhängenden Tätigkeiten, welche geeignet sind, den Geschellschaftszweck zu fördern. Die Herstellung, der An- und Verkauf sowie der Verleih von Video- und Lichtfilmen aller Art und die Elektroninstallation, insbesondere Planung, Berechnung, Bau, Prüfung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Energieverbrauchseinrichtungen sowie elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln aller Art. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassung errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bentlage, Martin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Matthäi, Peter, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.