MBM Maschinen- und Metallbau Verwaltungs GmbH, St. Egidien (Lungwitzer Str.81, 09356 St. Egidien). Die Verschmelzung wurde am 31.01.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MBM Maschinen- und Metallbau Verwaltungs GmbH, St. Egidien (Lungwitzer Str.81, 09356 St. Egidien). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2005 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MBM Maschinen- und Metallbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in St. Egidien (Amtsgericht Chemnitz HRA 2438) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.