HRA 7049 KI: MBR Energieanlagen Vermietung GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg, Gutenbergstraße 11, 24558 Henstedt-Ulzburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2014 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.09.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ABZ Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRA 6018 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24558 Henstedt-Ulzburg
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG