HRB 6841: MBS Metallbearbeitungs-Service GmbH, Langgöns, Poststraße 2, 35428 Langgöns. Nicht mehr Geschäftsführerin: Zörb, Marion, Langgöns, * ‒.‒.‒‒.
MBS Metallbearbeitungs-Service GmbH, Langgöns, (Poststraße 2, 35428 Langgöns).Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2008 wirksam geworden.
MBS Metallbearbeitungs-Service GmbH, Langgöns, (Poststraße 2, 35428 Langgöns).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2008 mit Änderung vom 23.07.2008. Gegenstand: Metall- und Kunststoffbearbeitung sowie der Handel mit Metallen, Kunststoffen sowie Produkten hieraus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Zörb, Günther, Langgöns, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Zörb, Marion, Langgöns, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des gesamten Vermögens der MBS Metallbearbeitungs- Service, Marion Zörb e. K. mit Sitz in Langgöns (Amtsgericht Gießen HRA 3924) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.06.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird noch bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.