MBV Münsterländische Beteiligungs- und Verwaltungs- Gesellschaft mbH, Münster, Heriburgstraße 8 a, 48157 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Markplan, Gesellschaft für Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Finanz- und Unternehmensvermittlung mbH am 23.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MBV Münsterländische Beteiligungs- und Verwaltungs- Gesellschaft mbH, Münster, Heriburgstraße 8 a, 48157 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2012 mit der Markplan, Gesellschaft für Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Finanz- und Unternehmensvermittlung mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 42982) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.