HRB 75211: MC FORUM GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 69a, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Uerdinger Straße 58-62, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Gurrath, Claudia, Nettetal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Jasper, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 75211: MC FORUM GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 69a, 40217 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 69a, 40217 Düsseldorf. Die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, sofern diese nicht genehmigungspflichtig (mit nachfolgender Ausnahme) sind sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Der Gegenstand umfasst auch Geschäfte gern. § 34 c GewO. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Gurrath, Claudia, Nettetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MC FORUM AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52095) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.