MCE Malberg GmbH, Saarlouis (Carl-Zeiss-Straße 19, 66740 Saarlouis). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der MCE Industrietechnik West GmbH (AG Bochum HRB 1230) wurde am 11.04.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
MCE Malberg GmbH, Saarlouis (Carl-Zeiss-Straße 19, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.02.2006 mit der MCE Industrietechnik West GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 1230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.