MCM Management und Consulting Münch GmbH, Königsbach-Stein (Falkenweg 8, 75203 Königsbach-Stein). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.07.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
MCM Management und Consulting Münch GmbH, Königsbach-Stein (Falkenweg 8, 75203 Königsbach-Stein). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Uwe Rainer Münch, * ‒.‒.‒‒, Königsbach-Stein verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "MCM Management und Consulting Münch e.K." mit Niederlassung in Königsbach-Stein weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.