HRB 70864: MCPP Germany GmbH, Düsseldorf, Willstätterstraße 30, 40549 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MCPP Europe GmbH am 30.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 70864: MCPP Germany GmbH, Düsseldorf, Willstätterstraße 30, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der MCPP Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 33765) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 70864: MCPP Germany GmbH, Düsseldorf, Willstätterstraße 30, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 23.09.2020 mit der Mitsubishi Chemical Performance Polymers Europe B.V. mit Sitz in Rijswijk/Niederlande (Kamer van Koophandel, 58701567) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 70864: MCPP Germany GmbH, Düsseldorf, Willstätterstraße 30, 40549 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande unter Firma Mitsubishi Chemival Performance Polymers Europe B.V. mit Sitz in Rijswijk/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer (kamer van koophandel) unter der Nummer 587011567) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma MCPP Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 70864) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie: MCPP Germany GmbH Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MCPP Germany GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MCPP Germany GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der MCPP Germany GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG).Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MCPP Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift, MCPP Germany GmbH, Willstätterstr. 30, 40549 DüsseldorfDeutschland/Germany geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der MCPP Germany GmbH gefordert werden. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Übernehmende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Übertragenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Für die Mitsubishi Chemical Performance Polymers Europe B.V. findet für die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft Art. 2:316 DCC Anwendung. Nach dieser Vorschrift, ist den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft von der Übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn die Gläubiger den Grund und die Höhe ihrer Ansprüche schriftlich innerhalb von einem Monat nach dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans gemäß Art. 2:314 Abs. 3 und Art. 2:33 DCC geltend gemacht haben. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch des Gläubigers ausreichend gesichert ist oder wenn die finanziellen Verhältnisse der Übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung des Anspruchs gewähren als dies zuvor der Fall war.Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Mitsubishi Chemical Performance Polymers Europe B.V., Grasbeemd 19 5705DE Helmond.MCPP Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33765, hält zum Zeitpunkt der Aufstellung und Unterzeichnung dieses Verschmelzungsplans sämtliche ausgegebene Anteile an der Übertragenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
HRB 70864: MCPP Germany GmbH, Düsseldorf, Willstätterstraße 30, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Watanabe, Kazuhiro, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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