Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Dieselstr. 32, 46539 Dinslaken |
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a)
21.04.2023
Steffens |
5 |
a)
MCR Motorenservice Dinslaken GmbH |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Küpers, Thomas, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.1 und mit
ihr die Änderung der Firma, weiterhin eine Änderung in § 15
(Jahresabschluss) durch Einfügung eines neuen § 15.2
(Ergebnisverwendung) beschlossen. |
a)
30.01.2023
Dr. Rausch |
HRB 25249: Küpers Motorenservice Dinslaken GmbH, Dinslaken, Dieselstr. 29, 46539 Dinslaken. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Sparfeld-Funk, Marco, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 25249: Küpers Motorenservice Dinslaken GmbH, Dinslaken, Lanterstraße 41, 46539 Dinslaken. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dieselstr. 29, 46539 Dinslaken.
HRB 25249: Küpers Motorenservice Dinslaken GmbH, Dinslaken, Lanterstraße 41, 46539 Dinslaken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2015 mit der Küpers Nockenwellen Service GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR B 25214) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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