MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MCS Arzt- und Ambulanzsysteme GmbH am 03.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.04.2011 mit der MCS Arzt- und Ambulanzsysteme GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 17725) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MCS Pie Data GmbH, Dorsten, (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten).Bestellt zum Geschäftsführer: Kögel, Rudolf, Carlsberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Boschuk, Alexander, Bochum, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Makolla, Peter Robert Bruno, Dorsten, * ‒.‒.‒‒; Raab, Heidelinde, Heidenrod, * ‒.‒.‒‒.
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2006 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der PDE, Pie Data Elektronik GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6984) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.11.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.11.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Durchführung von EDV-Organisationen und -Beratungen, Vertrieb und Erstellung von kommerzieller und technisch wissenschaftlicher Software, Durchführung von Schulungen und Seminaren, Vertrieb und Vermittlung von Datenverarbeitungsanlagen und Zubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Makolla, Peter Robert Bruno, Dorsten, * ‒.‒.‒‒; Raab, Heidelinde, Heidenrod, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Becker, Horst, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.