MCW Immobilien- Verwaltungsgesellschaft mbH, Mainleus (Spinnereistr. 9, 95336 Mainleus). Die Verschmelzung wurde am 19.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 2917).
MCW Immobilien- Verwaltungsgesellschaft mbH, Mainleus (Spinnereistr. 9, 95336 Mainleus). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MCW Immobilien GmbH & Cö. Grundstücks KG mit dem Sitz in Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRA 2917) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehm Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.enden Gesellschaft.