HRA 85525: MD Financial Consulting Ltd. & Co. KG, Wald-Michelbach, Garten Weg 3, 69483 Wald-Michelbach. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HCI Services Limited, Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 06430020). Die Firma ist erloschen.
HRA 25701: HCI Consulting Ltd. & Co. KG, Köln, Kleine Witschgasse 14a, 50676 Köln. Neuer Sitz nach Verlegung (jetzt Amtsgericht Darmstadt, HRA 85525) Wald-Michelbach.
HRA 85525: MD Financial Consulting Ltd. & Co. KG, Wald-Michelbach, Garten Weg 3, 69483 Wald-Michelbach. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Garten Weg 3, 69483 Wald-Michelbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HCI Services Limited, Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 06430020). Der Sitz ist von Köln (bisher HCI Consulting Ltd. & Co. KG, Amtsgericht Köln HRA 25701) nach Wald-Michelbach verlegt.
HCI Consulting Ltd. & Co. KG, Köln, Glasstr. 10 - 12, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleine Witschgasse 14a, 50676 Köln.
HCI Consulting Ltd. & Co. KG, Köln, Glasstr. 10 - 12, 50823 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 6 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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