2 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
2.1 Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft im
Sinne des § 52 Abs. 2 der Abga-
benordnung sind die Förderung
der Volksbildung sowie die För-
derung der Entwicklungszusam-
menarbeit. Die Zwecke beinhalten
die Förderung der Medienkom-
petenz und anderer Formen des
Aufbaus einer informierten Zivil-
gesellschaft, die Förderung unab-
hängiger Medien, die VerSchaf-
fung einer Stimme für Randgrup-
pen, die Aufdeckung von Kor-
ruption, die Rechenschaftspflicht
der Machthaber und die Förde-
rung der demokratischen Teilha-
be, der Berichterstattung über so-
ziale Themen wie Umwelt und
Ethnizität.
2.3 Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke durch Mittelweiter-
gabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO
zugunsten der Non-Profit-Organi-
sation Media Development Invest-
ment Fund, Inc., New York, USA.
2.4 Media Development Invest-
ment Fund, Inc. verwendet die ihr
von der Gesellschaft zugewende-
ten Mittel ausschließlich für steu-
erbegünstigte Zwecke im Sinne
des § 2. 2 dieses Gesellschaftsver-
trags. Dazu gehört insbesondere
2.4.1 die Förderung
2.4.1.1 der Entwicklungszusam-
menarbeit entsprechend §2.4.2
und §2.4.3 durch die Entwick-
lung und Unterstützung eigenstän-
diger, regierungsunabhängiger,
unparteiischer, pluralistisch aus-
gerichteter, toleranter, nicht-ex-
tremistischer und objektiver In-
formationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagentu-
ren, Radio- und Fernsehsender so-
wie internetbasierter Medien in
Form von Non-Profit- oder For-
Profit-Organisationen in Entwick-
lungsländern im Sinne der Ein-
stufung als Empfänger öffentli-
cher Entwicklungsleistungen des
OECD Development Assistance
Committee (,,Antragsteller") und
2.4.1.2 der Bildung entsprechend
§ 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Ent-
wicklung und Unterstützung ei-
genständiger, regierungsunabhän-
giger, unparteiischer, pluralistisch
ausgerichteter, toleranter, nicht-
extremistischer und objektiver In-
formationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
Radio- und Fernsehsender sowie
internetbasierter Medien in Form
von Non-Profit-Organisationen.
2.4.2 Die Entwicklung und Unter-
stützung durch Media Develop-
ment Investment Fund, Inc., New
York, USA, erfolgt durch folgen-
de operative und fördernde Maß-
nahmen:
2.4.2.1 Media Development In-
vestment Fund, Inc., New York,
USA wird eine Vielzahl von Fi-
nanztechniken zur Unterstützung
von Antragstellern einsetzen, ein-
schließlich der Vergabe von Zu-
schüssen, Aufnahme und GeWäh-
rung von Krediten, Kapitalbeteili-
gungen sowie des Spendens oder
Leasings von Equipment.
2.4.2.2 Media Development In-
vestment Fund, Inc., New York,
USA kann auch Bildungsmate-
rial erstellen und verteilen und
die Bildung durch wissensvermit-
telnde Veranstaltungen, Mento-
ring-Angebote und -Workshops
fördern, die für die Allgemeinheit
zugänglich sind.
Die Angebote über Förderungen
nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 so-
wie die Vergaberichtlinien werden
in geeigneter Form veröffentlicht.
Voraussetzung für die Vergabe
von Darlehen durch Media Deve-
lopment Investment Fund, Inc.,
New York, USA, ist, dass sie zu
günstigeren Bedingungen erfolgt
als zu den allgemeinen Bedingun-
gen am Kapitalmarkt. Ein Zins-
satz oberhalb des Marktniveaus
ist unschädlich, wenn die Bedin-
gungen insgesamt günstiger sind
als die allgemeinen Bedingungen
am Kapitalmarkt. Media Develop-
ment Investment Fund, Inc., New
York, USA, ist verpflichtet, Dar-
lehen im Rechnungswesen kennt-
lich zu machen, um sicherzustel-
len, dass die flüsse, d. h. Tilgung
und Zinsen, wieder zeitnah für
steuerbegünstigte Zwecke im Sin-
ne des § 2. 2 verwendet werden.
2.4.3 Falls Media Development
Investment Fund, Inc., New
York, USA, in Deutschland un-
beschränkt oder beschränkt steu-
erpflichtig ist, setzt die Mittel-
weitergabe voraus, dass sie selbst
steuerbegünstigt ist. |
|
|
|
|
a)
18.08.2023
Berge |
1 |
a)
MDIF Foundation gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
c)
2.1 Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft im
Sinne des § 52 Abs. 2 der Abga-
benordnung sind die Förderung
der Volksbildung sowie die För-
derung der Entwicklungszusam-
menarbeit. Die Zwecke beinhalten
die Förderung der Medienkom-
petenz und anderer Formen des
Aufbaus einer informierten Zivil-
gesellschaft, die Förderung unab-
hängiger Medien, die VerSchaf-
fung einer Stimme für Randgrup-
pen, die Aufdeckung von Kor-
ruption, die Rechenschaftspflicht
der Machthaber und die Förde-
rung der demokratischen Teilha-
be, der Berichterstattung über so-
ziale Themen wie Umwelt und
Ethnizität.
2.3 Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke durch Mittelweiter-
gabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO
zugunsten der Non-Profit-Organi-
sation Media Development Invest-
ment Fund, Inc., New York, USA.
2.4 Media Development Invest-
ment Fund, Inc. verwendet die ihr
von der Gesellschaft zugewende-
ten Mittel ausschließlich für steu-
erbegünstigte Zwecke im Sinne
des § 2. 2 dieses Gesellschaftsver-
trags. Dazu gehört insbesondere
2.4.1 die Förderung
2.4.1.1 der Entwicklungszusam-
menarbeit entsprechend §2.4.2
und §2.4.3 durch die Entwick-
lung und Unterstützung eigenstän-
diger, regierungsunabhängiger,
unparteiischer, pluralistisch aus-
gerichteter, toleranter, nicht-ex-
tremistischer und objektiver In-
formationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagentu-
ren, Radio- und Fernsehsender so-
wie internetbasierter Medien in
Form von Non-Profit- oder For-
Profit-Organisationen in Entwick-
lungsländern im Sinne der Ein-
stufung als Empfänger öffentli-
cher Entwicklungsleistungen des
OECD Development Assistance
Committee (,,Antragsteller") und
2.4.1.2 der Bildung entsprechend
§ 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Ent-
wicklung und Unterstützung ei-
genständiger, regierungsunabhän-
giger, unparteiischer, pluralistisch
ausgerichteter, toleranter, nicht-
extremistischer und objektiver In-
formationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
Radio- und Fernsehsender sowie
internetbasierter Medien in Form
von Non-Profit-Organisationen,
2.4.1.3 sowie hiermit zusammen-
hängende Verwaltungskosten von
Media Development Investment
Fund, Inc.
2.4.2 Die Entwicklung und Unter-
stützung durch Media Develop-
ment Investment Fund, Inc., New
York, USA, erfolgt durch folgen-
de operative und fördernde Maß-
nahmen:
2.4.2.1 Media Development In-
vestment Fund, Inc., New York,
USA wird eine Vielzahl von Fi-
nanztechniken zur Unterstützung
von Antragstellern einsetzen, ein-
schließlich der Vergabe von Zu-
schüssen, Aufnahme und GeWäh-
rung von Krediten, Kapitalbeteili-
gungen sowie des Spendens oder
Leasings von Equipment.
2.4.2.2 Media Development In-
vestment Fund, Inc., New York,
USA kann auch Bildungsmate-
rial erstellen und verteilen und
die Bildung durch wissensvermit-
telnde Veranstaltungen, Mento-
ring-Angebote und -Workshops
fördern, die für die Allgemeinheit
zugänglich sind.
Die Angebote über Förderungen
nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 so-
wie die Vergaberichtlinien werden
in geeigneter Form veröffentlicht.
Voraussetzung für die Vergabe
von Darlehen durch Media Deve-
lopment Investment Fund, Inc.,
New York, USA, ist, dass sie zu
günstigeren Bedingungen erfolgt
als zu den allgemeinen Bedingun-
gen am Kapitalmarkt. Ein Zins-
satz oberhalb des Marktniveaus
ist unschädlich, wenn die Bedin-
gungen insgesamt günstiger sind
als die allgemeinen Bedingungen
am Kapitalmarkt. Media Develop-
ment Investment Fund, Inc., New
York, USA, ist verpflichtet, Dar-
lehen im Rechnungswesen kennt-
lich zu machen, um sicherzustel-
len, dass die flüsse, d. h. Tilgung
und Zinsen, wieder zeitnah für
steuerbegünstigte Zwecke im Sin-
ne des § 2. 2 verwendet werden.
2.4.3 Falls Media Development
Investment Fund, Inc., New
York, USA, in Deutschland un-
beschränkt oder beschränkt steu-
erpflichtig ist, setzt die Mittel-
weitergabe voraus, dass sie selbst
steuerbegünstigt ist. |
25.000,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat bis zu drei Ge-
schäftsführer. Ist ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft ge-
meinschaftlich durch zwei Geschäfts-
führer oder durch einen Geschäftsfüh-
rer in Gemeinschaft mit einem Proku-
risten vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Mandel, Harlan, * ‒.‒.‒‒, New
York/Vereinigte Staaten
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
31.05.2023 |
a)
27.07.2023
Berge |