HRB 19337: MDrive GmbH, Neuss, Stresemannallee 4b, 41460 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 142/21) vom 06. Mai 2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 19337: MDrive GmbH, Neuss, Stresemannallee 4b, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Mavili, Ali, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mavili, Ahmet, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19337: MDrive GmbH, Neuss, Euskirchener Str. 76, 41469 Neuss. Geschäftsanschrift: Stresemannallee 4b, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Tunc, Cagri, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mavili, Ali, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 185519 B: MDrive GmbH, Neuss, Mühlenstraße 8 a, 14167 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Neuss; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Neuss verlegt (Amtsgericht Neuss, HRB 19337). Die neue Geschäftsanschrift lautet: Euskirchener Straße 76, 41469 Neuss.
HRB 19337: MDrive GmbH, Neuss, Euskirchener Str. 76, 41469 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. März 2017. Die Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 185519 B) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Euskirchener Str. 76, 41469 Neuss. Gegenstand: Fuhrparkmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Tunc, Cagri, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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