HRB 76114: MEC Employee II GmbH, Kerpen, Eintrachtstraße 13, 50169 Kerpen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MEC Acquisitions GmbH am 07.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 76114: MEC Employee II GmbH, Kerpen, Eintrachtstraße 13, 50169 Kerpen. Bestellt als Geschäftsführer: Schabel, Siegfried, Kelkheim / Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wienands-Adelsbach, Hans-Gerd, Kerpen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der MEC Acquisitions GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7235) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEC Employee II GmbH, Kerpen, Eintrachtstraße 13, 50169 Kerpen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2012 mit der MEC Employee GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 54210) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEC Employee II GmbH, Kerpen, Eintrachtstraße 13, 50169 Kerpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2012. Geschäftsanschrift: Eintrachtstraße 13, 50169 Kerpen. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art auf eigene und fremde Rechnung sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist; Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Wienands-Adelsbach, Hans-Gerd, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.