HRB 14701: MED-KOMP GmbH, Haltern am See, Römerstraße 15, 45721 Haltern am See. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Med-KOMP Dialysetechnologie Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Company-No. 5055172) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 07.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2020 mit der Med-KOMP Dialysetechnologie Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Company-No. 5055172) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14701: MED-KOMP GmbH, Haltern am See, Römerstraße 15, 45721 Haltern am See. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2018. Geschäftsanschrift: Römerstraße 15, 45721 Haltern am See. Gegenstand: Handel mit Geräten und Zubehör für die Hämodialyse. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Henneberg, Bernd, Haltern am See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14701: MED-KOMP GmbH, Haltern am See, Römerstraße 15, 45721 Haltern am See. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der MED-KOMP Dialysetechnik Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham (eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, Company No. 5055172) mit der MED-KOMP GmbH mit Sitz in Haltern am See, Deutschland, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14701) eingereicht worden.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (MED-KOMP GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der MED-KOMP GmbH unter deren Geschäftsanschrift Römerstraße 15, 45721 Haltern am See, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden MED-KOMP GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (MED-KOMP Dialysetechnik Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der MED-KOMP GmbH, Römerstraße 15, 45721 Haltern am See.