HRB 3361: MEDIA CONTACT Verlagsgesellschaft mbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 15, 53121 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der General-Anzeiger Bonn GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 24656) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3361: MEDIA CONTACT Verlagsgesellschaft mbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 15, 53121 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Neusser, Hermann junior, Verleger, Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Bork, Hans Peter, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒; Werle, Johannes, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MEDIA CONTACT Verlagsgesellschaft mbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 15, 53121 Bonn.Geschäftsanschrift: Justus-von-Liebig-Straße 15, 53121 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2009 mit der Bonner Illustrierte Verlags- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 7383) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEDIA CONTACT Verlagsgesellschaft mbH, Bonn (Justus-von-Liebig-Straße 15, 53121 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer: Kamissek, Günter, Köln, * ‒.‒.‒‒.
MEDIA CONTACT Verlagsgesellschaft mbH, Bonn (Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn). Der mit der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bonn, HRA 799) am 19.12.1984 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.04.2006 zum 01.01.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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