HRA 54112 B: MEDIAN Hohenfeld-Klinik GmbH & Co. KG, Berlin, Franklinstraße 28 - 29, 10587 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MEDIAN Hohenfeld-Klinik für Psychosomatik GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Bad Nauheim ( Amtsgericht Friedberg, HRA 1217 ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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