MEDIAN Telecom GmbH & Co. KG, Bochum (Springorumallee 2, 44795 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Median Holding GmbH (AG Bochum, HRB 5565) am 17.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MEDIAN Telecom GmbH & Co. KG, Bochum (Springorumallee 2, 44795 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2007 mit der Median Holding GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 5565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.