HRA 51518 B: MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG, Berlin, Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die RHM-Gesellschaft für Klinikbetriebe GmbH mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 11237) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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