MEDICA Verwaltung und Service GmbH, Bochum (Prinz-Regent-Str. 68a, 44795 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MEDICA Klinik Beteiligungen GmbH am 18.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
MEDICA Verwaltung und Service GmbH, Bochum (Prinz-Regent-Str. 68a, 44795 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 mit der MEDICA Klinik Beteiligungen GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum ( HRB 8879)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.