MEDIDAR Verlag und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TRAVELMED Servicegesellschaft mbH am 16.08.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
MEDIDAR Verlag und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Oberrather Str. 10, 40472 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TRVELMED Servicegesellschaft mbH am 16.08.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
MEDIDAR Verlag und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Oberrather Str. 10, 40472 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TRAVELMED Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 24485) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.