HRB 202124: MEDIFOX DAN GmbH, Hildesheim, Junkersstraße 1, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführerin: Christiansen, Iris, Kreuztal, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fuhrmann, Jens, Hilchenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 202124: MediFox GmbH, Hildesheim, Junkersstraße 1, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: MEDIFOX DAN GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen, Softwareprodukten und Computer- und Kommunikationssystemen sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vertriebenen Softwarelösungen und Softwareprodukten; Handel mit Zubehör, Fachliteratur und Büroausstattung; Entwicklung und Vertrieb von gedruckten Formularen und Organisationsmitteln für den Gesundheitssektor sowie Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.10.2021 mit der Dan Produkte GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 4652) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.10.2021 mit der MediFox-Dan Dresden GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 607) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.