MEDITA Süd Gesellschaft für medizinische Kurierdienste mbH, Köln, Rather Bungert 53, 50859 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MeDiTa Medizinische Kurierdienst- und Handelsgesellschaft mbH am 23.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MEDITA Süd Gesellschaft für medizinische Kurierdienste mbH, Köln, Rather Bungert 53, 50859 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der MeDiTa Medizinische Kurierdienst- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 47237) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEDITA Süd Gesellschaft für medizinische Kurierdienste mbH, Köln, Rather Bungert 53, 50859 Köln.Geschäftsanschrift: Rather Bungert 53, 50859 Köln.