HRB 98983 B: MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH, Berlin, Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 26.07.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stuttgart, HRA 450442) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 98983 B: MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH, Berlin, Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Karl Storz GmbH & Co. KG mit Sitz in Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart, HRA 450442) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 98983 B: MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH, Berlin, Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Halkaliev, Stoyan; Geschäftsführer: 4. Wehrstein, Helmut, * ‒.‒.‒‒, Tuttlingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 98983 B: MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH, Berlin, Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 6 (Gesellschafterversammlungen, -beschlüsse).
HRB 98983 B: MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH, Berlin, Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Scharnhorststraße 3, 10115 Berlin
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