MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION & Co. KG, Düsseldorf, Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Nürnberg (jetzt Amtsgericht Nürnberg, HRA 16333) verlegt. Geschäftsanschrift: Zeltnerstr. 1-3, 90443 Nürnberg.
MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION & Co. KG, Nürnberg, Zeltnerstr. 1-3, 90443 Nürnberg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zeltnerstr. 1-3, 90443 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION, Lewes, Delaware, Sussex / USA, mit der Befugnis für sich und ihre organschaftlichen Vertreter im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 17845) nach Nürnberg verlegt.
MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION & Co. KG, Düsseldorf, Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf. Neue Geschäftsanschrift: Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf.
MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION & Co. KG, Düsseldorf (Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf). Das eingeleitete Löschungsverfahren wurde eingestellt. Das Registergericht beabsichtigt nicht mehr die Löschung der Firma von Amts wegen gemäß § 31 HGB.
MEDPRO GROUP PARTNERSHIP CORPORATION & Co. KG, Düsseldorf (Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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