MEG-Beteiligungsgesellschaft mbH, Landshut (Klötzlmüllerstr. 140, 84034 Landshut). Die Verschmelzung wurde am 10.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut, GnR 717).
MEG-Beteiligungsgesellschaft mbH, Landshut (Klötzlmüllerstr. 140, 84034 Landshut). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag, mit der Bayerische Milchindustrie eG mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut ,GnR 717) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.