HRB 8753: MEGA-Garagenparks Bau GmbH, Waltrop, Am Herdicksbach 13, 45731 Waltrop. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MEGA Bau GmbH.
HRB 8753: MEGA-Garagenparks Bau GmbH, Waltrop, Am Herdicksbach 13, 45731 Waltrop. Mit der MEGA-Garagenparks Bauverwaltungs GmbH Waltrop (Amtsgericht Recklinghausen HRB 6827) als herrschendem Unternehmen ist am 22.1.2021 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.2.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRA 4741: MEGA-Garagenparks Bau GmbH & Co. KG, Waltrop, Am Herdicksbach 13, 45731 Waltrop. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 8753) am 18.12.2020 wirksam geworden.
HRB 8753: MEGA-Garagenparks Bau GmbH, Waltrop, Am Herdicksbach 13, 45731 Waltrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2020 mit Änderung vom 16.11.2020. Geschäftsanschrift: Am Herdicksbach 13, 45731 Waltrop. Gegenstand: die Planung und der Bau von Garagen und Garagenanlagen und Garagenparks für die Unterstellung von Fahrzeugen, Gegenständen und für allgemeine Lagerzwecke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Laer, Georg, Waltrop, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MEGA-Garagenparks Bau GmbH & Co.KG, Waltrop (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 4741) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.