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MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung, Eitorf (HRB 7682) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wecostr. 15
53783 Eitorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7682
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung aus Eitorf war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 7682 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.03.2005
Löschung

MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung, Eitorf (Wecostr. 15, 53783 Eitorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KL MEGLA GMBH mit Sitz in Eitorf (AG Siegburg HRB 5937) am 17.03.2005 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 21.03.2005
Veränderung

MEGLA-TECHNIK Gesellschaft für Bauelemente mit beschränkter Haftung, Eitorf (Wecostr. 15, 53783 Eitorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 26.08.2004 mit der KL MEGLA GMBH mit Sitz in Eitorf (AG Siegburg HRB 5937) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.03.2005
Registervorgang

Löschung 21.03.2005