Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht. |
a)
03.08.2022
Frey |
HRB 25915: MEH Maschinen und Edelstahlhandel GmbH, Zwickau, Am Hammerwald 19, 08064 Zwickau. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.03.2022, AZ: 1518 IN 2277/11, nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
HRB 25915:MEH Maschinen und Edelstahlhandel GmbH, Zwickau, Am Hammerwald 19, 08064 Zwickau.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Siegel, Mirco, Schwarzenberg/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
Edelstahl - Handelsgesellschaft mbH, Steinberg, Gewerbestraße 3, 08237 Steinberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: MEH Maschinen und Edelstahlhandel GmbH. Neuer Sitz: Zwickau. Geschäftsanschrift: Am Hammerwald 19, 08064 Zwickau. Neuer Gegenstand: Aufbereitung und Vermietung von Anlagen; Großhandel mit Edelstahlröhren, Stabstahl und sonstigen Edelstahl-Erzeugnissen; Oberflächenbehandlung vorgenannter Produkte; Vermietung und Verpachtung von Maschinen und Immobilien.
Edelstahl - Handelsgesellschaft mbH, Steinberg, Gewerbestraße 3, 08237 Steinberg.Der Gewinnabführungsvertrag vom 06.11.2008 mit der EHG Edelstahl Rohrherstellung GmbH mit dem Sitz in Steinberg ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.08.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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