MEHRSI e.V., Köln, (Elsternweg 3, 50997 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Björn Steiger Stiftung Förderverein e.V. am 19.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MEHRSI e.V., Köln, (Elsternweg 3, 50997 Köln).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2008 mit dem Björn Steiger Stiftung Förderverein e.V. mit Sitz in Winnenden (AG Waiblingen, VR 1337) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.