HRB 471532:MEIKO Beteiligungs GmbH, Offenburg, Englerstraße 3, 77652 Offenburg.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MEIKO GERMANY GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705629) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 471532:MEIKO Beteiligungs GmbH, Offenburg, Englerstraße 3, 77652 Offenburg.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2015 ihre Beteiligung in Höhe von insgesamt 50.000,00 EUR an der "MEIKO AUSTRIA Holding GmbH" mit Sitz in Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705627) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MEIKO EUROPE-EAST GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713410) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 471532:MEIKO Beteiligungs GmbH, Offenburg, Englerstraße 3, 77652 Offenburg.Prokura erloschen: Engesser, Klaus, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 471532:MEIKO Beteiligungs GmbH, Offenburg, Englerstraße 3, 77652 Offenburg.Der zwischen der Gesellschaft und der "Oskar und Rosel Meier Stiftung", Offenburg (Stiftungsverzeichnis des Regierungspräsidiums Freiburg i.Br. Az.: 14-2214.8) am 01.12.2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2014 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 471532:MEIKO Beteiligungs GmbH, Offenburg, Englerstraße 3, 77652 Offenburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breideband, Hans-Dieter, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒; Engesser, Klaus, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Friedrich, Beate, geb. Musiol, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Homburger, Christoph, Durbach, * ‒.‒.‒‒; Hund, Jürgen, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒; Dr. Peukert, Thomas, Bühl, * ‒.‒.‒‒.
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