MEKON Sicherungssysteme GmbH, Delitzsch/Sachsen (Dübener Str. 100, 04509 Delitzsch). Die Verschmelzung wurde am 18.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MEKON Sicherungssysteme GmbH, Delitzsch/Sachsen (Dübener Str. 100, 04509 Delitzsch). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 mit Nachtrag vom 05.10.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom jeweils selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Mekon Metallkonstruktionen GmbH mit dem Sitz in Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 4586 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.