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MEKON Sicherungssysteme GmbH, Delitzsch (HRB 14406)

Firmendaten

Anschrift
Dübener Str. 100
04509 Delitzsch
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 14406
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MEKON Sicherungssysteme GmbH aus Delitzsch ist im Handelsregister Leipzig unter der Nummer HRB 14406 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MEKON Sicherungssysteme GmbH ihren Standort nicht geändert. Die MEKON Sicherungssysteme GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 08.12.2005
Veränderung

MEKON Sicherungssysteme GmbH, Delitzsch/Sachsen (Dübener Str. 100, 04509 Delitzsch). Die Verschmelzung wurde am 18.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 27.10.2005
Veränderung

MEKON Sicherungssysteme GmbH, Delitzsch/Sachsen (Dübener Str. 100, 04509 Delitzsch). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 mit Nachtrag vom 05.10.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom jeweils selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Mekon Metallkonstruktionen GmbH mit dem Sitz in Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 4586 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.