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MELF Munich Holding GmbH, Frankfurt (HRB 99375)

Firmendaten

Anschrift
Steinweg 3 - 5
60313 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Kronenstr. 73, 10117 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 99375
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MELF Munich Holding GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 99375 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.07.2013 hat die MELF Munich Holding GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Kaufen, Gründen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Unternehmen und/oder Beteiligungen daran sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MELF Munich Holding GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
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Registermeldungen 9

Calendar 26.09.2018
Veränderung

HRB 99375: MELF Munich Holding GmbH, Frankfurt am Main, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung mit der übernehmenden MELF Acquisition VIII S.à.r.l. wurde am 25.05.2018 wirksam; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 16.05.2018
Veränderung

HRB 99375: MELF Munich Holding GmbH, Frankfurt am Main, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 03.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MELF Acquisition VIII S.à.r.l. mit Sitz in Luxembourg (Registre de Commerce et des Société B 190352) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen des Rechtes des Stattes, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.03.2018
Veränderung

HRB 99375: MELF Munich Holding GmbH, Frankfurt am Main, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MELF Munich GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101024) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.03.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRB 99375: MELF Munich Holding GmbH, Frankfurt am Main, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der MELF Munich Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 99375) als übertragender Rechtsträger mit der MELF Acquisition VIII S.à.r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht, eingetragen beim Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, Nr. B190352) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 122a ff. deutsches UmwG sowie der Artikel 1021-1 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften, in der jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend als Gesetz von 1915 bezeichnet).Namens der deutschen Übertragenden Gesellschaft bitte ich um Bekanntmachung der nach § 122d Satz 2 UmwG erforderlichen Angaben gemäß § 10 HGB. Hierzu teile ich gemäß § 122d Satz 3 UmwG den Inhalt der bekannt zu machenden Angaben wie folgt mit:Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister Frankfurt am Main eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragender Rechtsträger die MELF Munich Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und als übernehmender Rechtsträger die MELF Acquisition VIII S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht mit dem Sitz in Luxemburg (Stadt), Luxemburg.Die Register, bei denen die beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung lauten wie folgt:Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 99375.Der übernehmende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter Nr. B190352.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Die Rechte der Gläubiger des übertragenden deutschen Rechtsträgers ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach wird den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen MELF Munich Holding GmbH, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung konkret gefährdet wird, Sicherheit für diese Forderungen geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern des übertragenden Rechtsträgers nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. § 122j UmwG erfasst keine Ansprüche, für die bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde. Dingliche Ansprüche werden nicht erfasst, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als dieser einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Als Folge der Verschmelzung übernimmt die MELF Acquisition VIII S.à r.l. vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an alle Verbindlichkeiten der MELF Munich Holding GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt Schuldner etwaiger Forderungen gegen die MELF Munich Holding GmbH. Die Rechte der Gläubiger des übernehmenden luxemburgischen Rechtsträgers ergeben sich aus Artikel 1021-2 (2) 3) des Gesetzes von 1915. Gemäß Artikel 1021-9 des Gesetzes von 1915 können die Gläubiger des Übernehmenden Rechtsträgers, deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung der Urkunden liegen, welche die grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß Artikel 1021-14 des Gesetzes von 1915 wiedergeben, unabhängig anders lautender Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten seit dieser Veröffentlichung einen Eilantrag auf die Bestellung von Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen an den Richter stellen, der den Vorsitz in der Kammer des Amtsgerichts für Handelssachen führt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, wenn sie glaubhaft machen können, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung eine Gefahr für die Ausübung ihrer Rechte darstellt und dass die Gesellschaft ihnen noch nicht ausreichend Sicherheiten bereitgestellt hat. Der Vorsitzende lehnt diesen Antrag ab, falls der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheiten hat oder falls solche aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft nach der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnergesellschaft kann den Antrag abwehren indem sie an den Gläubiger leistet, auch wenn die Forderung in der Zukunft liegt. Wird die Sicherheit nicht fristgemäß bereitgestellt, wird der Anspruch sofort fällig.Unter der folgenden Anschrift können Gläubiger kostenlos vollständige Auskünfte zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger beider Gesellschaften einholen: Ansprechpartner: Jochen KauschmannAnschrift: MELF Munich Holding GmbHSteinweg 3-560313 Frankfurt am MainDeutschland E-Mail Adresse: jkauschmann@marathonfund.comAnsprüche von Gläubigern der beteiligten Gesellschaften sind ebenfalls unmittelbar an die oben genannte Anschrift zu richten. Die Anforderung von vollständigen Auskünften zu den Modalitäten sowie die Anmeldung von Forderungen gegen die beteiligten Gesellschaften sind schriftlich an die oben genannte Anschrift zu richten. Bei der Anmeldung von Forderungen ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich hier um eine Seitwärtsverschmelzung von zwei 100-prozentigen Tochtergesellschaften mit derselben Muttergesellschaft handelt. Weder bei dem übertragenden, noch dem übernehmenden Rechtsträger, sind daher außenstehende Minderheitsgesellschafter vorhanden.

Calendar 05.08.2016
Veränderung

HRB 99375: MKV Vermögensverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: MELF Munich Holding GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlüter, Florian A., Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Herkle, Marcus Christian, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 5

05.08.2016
Firmenname geändert

alt:
MKV Vermögensverwaltungs GmbH

neu:
MELF Munich Holding GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Florian A. Schlüter
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marcus Christian Herkle
Geschäftsführer

17.09.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jonathan Braidley
Geschäftsführer

10.09.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Florian A. Schlüter
Geschäftsführer

02.09.2014
Adressänderung

Alte Anschrift:
Kronenstr. 73
10117 Berlin

Neue Anschrift:
Steinweg 3 - 5
60313 Frankfurt

Firmenname geändert

alt:
Kronen tausend967 GmbH

neu:
MKV Vermögensverwaltungs GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Carola Vonhof-Stolz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jochen Andreas Kauschmann
Geschäftsführer

22.05.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Carola Vonhof-Stolz
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 22.05.2014