HRB 32530: MEMSFab GmbH, Dohna, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz. Neuer Sitz: Chemnitz. Der Sitz ist verlegt nach Chemnitz (nun Amtsgericht Chemnitz HRB HRB 29321).
HRB 32530: MEMSFab GmbH, Dohna, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz. Der Sitz ist verlegt nach Chemnitz (nun Amtsgericht Chemnitz HRB 29321).
HRB 29321:MEMSFab GmbH, Chemnitz, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 mit Nachtrag vom 18.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 2 (Sitz, bisher Dohna, Amtsgericht Dresden HRB 32530), 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, industrielle Herstellung und Vertrieb von mikrosystemtechnischen Produkten und Technologien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte wie Beratungsleistungen, Geschäftsbesorgungen, Lizenzierungen, Handel und Distribution. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Reuter, Danny, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Thieme, Torsten, Dohna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MEMSFab GmbH, Chemnitz, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz. Die Verschmelzung wurde am 08.01.2014 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MEMSFab GmbH, Chemnitz, Technologie-Campus 1, 09126 Chemnitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2013 mit Nachtrag vom 30.10.2013 mit der First Sensor AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69326 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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