MEOCOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden telelev Telekommunikation GmbH am 05.10.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
MEOCOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der telelev Telekommunikation GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AGDüsseldorf HRB 52092) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEOCOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52066) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEOCOM Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (c/o Tropolys GmbH Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52066) beschlossen. 1.023.600,00 EUR.
MEOCOM Telekommunikation GmbH, Essen (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Düsseldorf (jetzt AG Düsseldorf HRB 52056) verlegt.
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