MEPA Metallhandels-Partner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum (Burgstr. 9 a, 44867 Bochum). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Bochum, HRA 6145) am 18.09.2007 wirksam geworden.
MEPA Metallhandels-Partner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum (Burgstr. 9 a, 44867 Bochum). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 im Wege des Formwechsels in die MEPA Metallhandels-Partner GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MEPA Metallhandels-Partner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum (Burgstr. 9 a, 44867 Bochum). Die Gesellschafterversammlung hat am 06.07.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 662,44 auf EUR 154.050,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 154.050,00 EUR.