MEPEX Handels-GmbH & Co. KG, Burgkirchen a.d. Alz, Industriepark Werk Gendorf, Bau 453, 84504 Burgkirchen a.d. Alz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 05.07.2011 mit der MEPEX Handels- und Beteiligungs-GmbH (künftig MEPEX GmbH) mit dem Sitz in Burgkirchen a.d. Alz (Amtsgericht Traunstein HRB 5077) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 04.08.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH & Co. KG