HRB 200948: MERCURA CAPITAL GmbH, München, Max-Joseph-Str. 7, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 07.06.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 129500).
HRB 200948: MERCURA CAPITAL GmbH, München, Max-Joseph-Str. 7, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.5.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der HOME Beteiligungen GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 129500) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 200948: MERCURA CAPITAL GmbH, München, Max-Joseph-Str. 7, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Haab, Frédéric, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200948: MERCURA CAPITAL GmbH, München, Max-Joseph-Str. 7, 80333 München. Die Gesellschaft hat gem. § 122 d UmwdG am 10.08.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der neu zu gründenden Mercura Capital Ltd. mit dem Sitz in Malta / Malta ( Malta Business Registry) eingereicht. An der Verschmelzung sind die MERCURA CAPITAL GmbH und die HOME Beteiligungen GmbH, zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht jeweils mit Sitz in München als übertragende Gesellschaften und die Mercura Capital Ltd., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach maltesischem Recht mit Sitz auf Malta als durch die Verschmelzung neu zu gründende Gesellschaft beteiligt. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind in den folgenden Registern unter den folgenden Nummern eingetragen: a. Die MERCURA CAPITAL GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 200948. b. Die HOME Beteiligungen GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 129500. c. Die Mercura Capital Ltd. wird durch die Verschmelzung neu gegründet und in diesem Zuge in das maltesische Handelsregister ("Malta Business Registry") eingetragen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaften ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der MERCURA CAPITAL GmbH und der HOME Beteiligungen GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans im Handelsregister ihre Ansprüche nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass die Forderungserfüllung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Die Anmeldung der Forderung ist an folgende Adresse zu richten: Max-Joseph-Straße 7, 80333 München Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da beide Gesellschaften nur über zwei Anteilsinhaber verfügen und diese bereits erklärt haben, dass sie dem Verschmelzungsplan in der im Entwurf vorliegenden Fassung zustimmen werden
HRB 200948: MERCURA CAPITAL GmbH, München, Max-Joseph-Str. 7, 80333 München. Die MERCURA PORTFOLIO GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 211640) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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