HRB 120924: MERSEN Deutschland Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2020. Geschäftsanschrift: Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen aller Art aus Kunstkohle oder Graphit, insbesondere von Kohlebürsten sowie Maschinenelementen und Apparaten aller Art im Zusammenhang mit der Verwendung von Kunstkohle oder Graphit; ferner die Erstellung von Expertisen und die Instandhaltung von elektrischen Motoren und Generatoren vor Ort; ferner die Herstellung und der Vertrieb von Bürstenhaltern, Signalübertragungs- und Schleifringsystemen aus Metall und/oder Kunststoff sowie die Ausführung von Montagearbeiten von Produkten auf Blech-, Guss- und Profilbasis; ferner die Herstellung und/oder der Vertrieb von anderen Artikeln für die Elektrotechnik und den Apparatebau, die das Verkaufsprogramm ergänzen oder erweitern. 10.021.230,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neri, Massimo, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Döbert, Markus, Hasselroth, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MERSEN Deutschland FFM AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35911). Zwischen der Gesellschaft und der MERSEN Deutschland Holding GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 30508) als herrschendem Unternehmen ist am 28.11.2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Talstr. 112, 60437 Frankfurt
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E-Mail: keine Angabe
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Branche: 5 im Vollprofil enthalten
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