Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
b)
Nicht mehr Persönlich haftender Ge-
sellschafter:
1. MESHWORK Verwaltungs-GmbH |
|
|
a)
06.11.2024
Winkler |
2 |
|
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
2.
Meshwork Real Estate Verwaltungs
GmbH, Nuthetal
(Amtsgericht Potsdam, HRB 39951
P) |
|
|
a)
04.11.2024
Winkler |
HRB 15144: MESHWORK Real Estate GmbH, Beckum, Dr.-Prüssing-Straße 53, 59269 Beckum. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Potsdam, HRA 6768 P) am 19.05.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6768 P: MESHWORK Real Estate GmbH & Co. KG, Nuthetal, Feldstraße 13, 14558 Nuthetal (Unternehmensgegenstand: a) die Verwaltung eigenen Vermögens, b) der Erwerb, die Vermietung, der Verkauf, die Verwaltung von Gewerbe- und Wohnimmobilien im In- und Ausland sowie die wirtschaftliche und finanzielle Beratung von Personen und/oder Gesellschaften bei der Investition in Immobilien, die Vermittlung von Immobilien sowie deren Vermietung und Verwaltung, c) der Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, i.S. des § 34 c GewO.). Inländische Geschäftsanschrift: Feldstraße 13, 14558 Nuthetal; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: MESHWORK Verwaltungs-GmbH, Nuthetal (Amtsgericht Potsdam, HRB 29700 P); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MESHWORK Real Estate GmbH mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HRB 15144) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 15144: MESHWORK Real Estate GmbH, Beckum, Dr.-Prüssing-Straße 53, 59269 Beckum. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2017 im Wege des Formwechsels in die MESHWORK Real Estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Nuthetal umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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