MESU GmbH Metalltechnik, Sundern, Hauptstr. 191, 59846 Sundern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Metallwerk Sundern Otto Brumberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Sundern am 13.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MESU GmbH Metalltechnik, Sundern, Hauptstr. 191, 59846 Sundern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 in Verbindung mit dem Ergänzungsvertrag vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2010 und 25.08.2010 mit der Metallwerk Sundern Otto Brumberg GmbH & Co. mit Sitz in Sundern (Amtsgericht Arnsberg HRA 1068) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.