HRA 200432: META-TEC SALZGITTER GmbH & Co. KG, Salzgitter (J.-F.-Kennedy-Straße 48, 38228 Salzgitter). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
META-TEC SALZGITTER GmbH & Co. KG, Salzgitter, (J.-F.-Kennedy-Straße 48, 38228 Salzgitter).Infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
META-TEC SALZGITTER GmbH & Co. KG, Salzgitter (J.-F.-Kennedy-Straße 48, 38228 Salzgitter). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 06.08.2007 und der Zustimmung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 das Vermögens des Unternehmens Frank Bethge e. K. mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRA 200314) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
META-TEC SALZGITTER GmbH & Co. KG, Salzgitter (J.-F.-Kennedy-Straße 48, 38228 Salzgitter). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
META-TEC SALZGITTER GmbH & Co. KG, Salzgitter (J.-F.-Kennedy-Straße 48, 38228 Salzgitter, Erbringen von Leistungen auf den Gebieten der Feinwerktechnik, Stahlbau, Schlosserei, Metallbau, Metall- und Kunststofftechnik.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: META-TEC SALZGITTER Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Braunschweig HRB 200630).