METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Metro Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden METRO Cash & Carry International GmbH am 13.10.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Metro Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der METRO Cash & Carry International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36616) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Metro Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der METRO Cash & Carry Western Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 40125) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Metro Str. 1, 40235 Düsseldorf). Prokura erloschen: Dr. Körkemeyer, Stephan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Schlüterstraße 17 - 19, 40235 Düsseldorf). Prokura erloschen: Dr. Gidlewitz, Hans-Jörg, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kurzbuch, Bernd, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.