METRO Cash & Carry Western Europe GmbH, Düsseldorf (Metro-Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden METRO Cash & Carry International Holding GmbH am 10.10.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
METRO Cash & Carry Western Europe GmbH, Düsseldorf (Metro-Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2006mit der METRO Cash & Carry International Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36616) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Cash & Carry Western Europe GmbH, Düsseldorf (Metro-Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der METRO Cash & Carry Eastern Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 41826) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Cash & Carry Western Europe GmbH, Düsseldorf (Metro-Str. 1, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der METRO Cash & Carry Eastern Europe GmbH (AG Düsseldorf, HRB 41826) beschlossen. 253.000,00 EUR.
METRO Cash & Carry Western Europe GmbH, Düsseldorf (Metro-Str. 1, 40235 Düsseldorf). Prokura erloschen: Dr. Körkemeyer, Stephan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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