HRA 20367: METRO Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Münsterstraße 306, 40470 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Wehrhahn 36, 40211 Düsseldorf.
METRO Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Münsterstraße 306, 40470 Düsseldorf.
METRO Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BLV Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 40244) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BLV-Gesellschafter-Treuhand GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 24806) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der METRO Immobilien Finanzdienstleistungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 60095) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen