METRO Sechzehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Düsseldorf, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH am 28.02.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
METRO Sechzehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Düsseldorf, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 40923) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Sechzehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Düsseldorf, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.12.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
METRO Sechzehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Düsseldorf, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2011. Geschäftsanschrift: Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung, das Halten, der Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen einschließlich der Übernahme deren Vertretung. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Grad, Thomas, Hofheim/Taunus, * ‒.‒.‒‒; Sachs, Harald, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der METRO Zehnte GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 18316), nämlich des Gesellschaftsanteils von 55 % an der MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. mit dem Sitz in Prag, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.12.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2011.