HRB 8592: MEWA Metall- und Elektrowarenfabrikations- und -handelsgesellschaft mbH., Nürnberg, Karl-Martell-Str. 39, 90431 Nürnberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Teconsult GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 17913) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8592:MEWA Metall- und Elektrowarenfabrikations- und -handelsgesellschaft mbH., Nürnberg, Karl-Martell-Str. 9, 90431 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Karl-Martell-Str. 39, 90431 Nürnberg. Der mit der Teconsult GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 17913) abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 04.10.2007 ist durch Vertrag vom 04.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2014 hat zugestimmt.
MEWA Metall- und Elektrowarenfabrikations- und -handelsgesellschaft mbH., Nürnberg (Karl-Martell-Str. 9, 90431 Nürnberg). Die Gesellschaft hat am 04.10.2007 mit der Teconsult GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 17913) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.10.2007 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.12.2001 mit der Teconsult GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 17913) ist durch Aufhebung zum 31.12.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
MEWA Metall- und Elektrowarenfabrikations- und -handelsgesellschaft mbH., Nürnberg (Karl-Martell-Str. 39, 90431 Nürnberg). Zu dem bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Teconsult GmbH mit dem Sitz in Nürnberg als herrschendem Unternehmen wurde am 27.11.2006 ein Nachtrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 27.11.2006 zugestimmt.